AGB
Mit Abgabe des Rezepts und/oder der Vereinbarung eines Termins in der Praxis (Physio Hesse), auch telefonisch, gehen Sie mit mir einen „Dienstleisungsvertrag für Heilleistungen“ ein (siehe auch §611ff BGB).
Beihilfe und / oder privatversicherten Patienten werden die erbrachten Leistungen persönlich in Rechnung gestellt.
Die Preise richten sich NICHT immer nach den erstattungsfähigen Höchstpreisen der Beihilfesätze.
Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patienten und Dienstleister (Praxis Physio Hesse). (Nicht den Kooperationspartnern)
Zwischen dem Dienstleister und der Krankenversicherung des Patienten bzw. der Beihilfe besteht ausdrücklich KEINE Rechtsbeziehung!
Privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patienten müssen also damit rechnen, dass die Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet wird.
Der Patient ist und bleibt in jedem Falle zur Zahlung der veranschlagten Kosten für die Behandlung verpflichtet, unabhängig davon, ob bzw. in welcher Höhe eine Erstattung durch die Krankenkasse oder Beihilfe erfolgt.
Terminabsage und nicht wahrgenommene Termine:
Termine müssen spätestens 20 Sunden vor Ihrem Termin abgesagt werden.
Sollten Sie nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine absagen, bin ich gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3 SGB (siehe auch §615 BGB) nach gültigen Behandlungsentgelten, privat in Rechnung zu stellen.
Zahlungsziel:
Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel am Ende einer Rezeptserie.
Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Patient gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 auch ohne Mahnung in Verzug.
Für die erste und zweite Mahnung, welche nach Eintritt des Verzuges erfolgen, werden 5 Euro Mahngebühr vereinbart.
Diese sind mit Zugang der jeweiligen Mahnung fällig.
Sollten Sie der Meinung sein, eine Liquidation / Rechnung sei nicht korrekt, bitte ich Sie, mich umgehend zu kontaktieren.
Ich bitte meine Kunden und Patienten auch unter dem Hintergrund, dass ich bereits Tage, Wochen oder sogar Monate vorab Leistung für Sie erbracht habe, diese Zahlungsziele auch entsprechend zu berücksichtigen und vor allem einzuhalten.